Hinweis: Bei der Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses ist dem Antrag eine schriftliche Aufforderung von der Stelle beizufügen, die das erweiterte Führungszeugnis anfordert und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzung nach § 30 a Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) erfüllt sind.